Elternzeit auf einen Blick: Die 6 wichtigsten Fakten für Unternehmen
Wenn Mitarbeitende Elternzeit anmelden, ist es hilfreich, die wesentlichen Regelungen zu kennen. Die folgenden sechs Fakten geben Unternehmen die nötigen Grundlagen für eine klare und effiziente Planung.
1. Anspruch und Voraussetzungen für Elternzeit
Mitarbeitende, die Eltern werden, haben in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Voraussetzung ist, dass das Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von Unternehmensgröße und bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers, wenn er fristgerecht angemeldet wird.
2. Durchschnittliche Elternzeitdauer und familienfreundliche Unternehmenskultur
Aktuelle Daten zeigen, dass Frauen durchschnittlich 14,8 Monate Elternzeit nehmen, während Männer im Durchschnitt 3,6 Monate in Elternzeit gehen. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur kann eine frühere und flexiblere Rückkehr erleichtern, da dadurch individuelle Rückkehrmodelle ermöglicht werden, z. B. durch Teilzeitoptionen oder Job-Sharing-Modelle. Solche Maßnahmen unterstützen Eltern in einer ausgewogenen Work-Life-Balance und fördern gleichzeitig die Bindung an das Unternehmen.
3. Flexibilität: Elternzeit auch nach dem dritten Lebensjahr
Elternzeit kann bis zu einem gewissen Anteil flexibel gestaltet werden. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, bis zu 24 Monate Elternzeit auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes zu nehmen. Dieser flexible Anteil kann bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden.
4. Bindungszeitraum
Für die Elternzeit müssen sich Mitarbeitende zunächst für eine verbindliche Zeitspanne von bis zu zwei Jahren festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten möchten. Diese sogenannte Bindungsfrist erleichtert die langfristige Planung und gibt beiden Seiten Sicherheit für die Zeit der Abwesenheit und den Wiedereinstieg. Abweichungen sind nur Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hier wenig Flexibilität zu signalisieren, nimmt Unternehmen jedoch eher die Chance von früheren Wiedereinstiegen zu profitieren.
5. Antragsfristen für die Elternzeit
Für eine reibungslose Übergangsphase gelten beim Antrag auf Elternzeit feste Fristen. Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn gestellt werden, wenn die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes liegt. Wird Elternzeit für die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr beantragt, beträgt die Frist 13 Wochen.
6. Kein gesetzliches Kontaktverbot während der Elternzeit
Anders als beim Mutterschutz, bei dem ein Beschäftigungsverbot für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt, gibt es während der Elternzeit kein gesetzliches Kontaktverbot. Ein lockerer Kontakt kann für beide Seiten nützlich sein, z. B. durch freiwillige Gespräche, Eventeinladungen oder Team-Updates, die den späteren Wiedereinstieg erleichtern können.
Fazit
Das Wissen um die Grundlagen der Elternzeit hilft Unternehmen, klare und unterstützende Strukturen für werdende Eltern anzubieten. Durch eine flexible und familienfreundliche Unternehmenskultur können Unternehmen Mitarbeitende aktiv dabei unterstützen, berufliche und familiäre Anforderungen zu vereinbaren, was langfristig die Mitarbeiterbindung und das Employer Branding stärkt.
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