Ruhendes Arbeitsverhältnis: Wie du deine Mitarbeitenden gut durch die Elternzeit begleitest
Mutterschutz und anschließend Elternzeit – das ist für viele Beschäftigte eine aufregende, herausfordernde und gleichzeitig wunderschöne Lebensphase. Für Unternehmen birgt sie aber nicht nur Herausforderungen, sondern auch echte Chancen: Auf Vertrauen, langfristige Mitarbeiterbindung und eine moderne, familienfreundliche Unternehmenskultur.
Doch was ist als Arbeitgeber eigentlich erlaubt? Wie kannst du deine Mitarbeitenden in dieser Zeit unterstützen, ohne gegen arbeitsrechtliche Vorgaben zu verstoßen? Und wo gibt es Gestaltungsspielraum?
Wir geben dir einen klaren Überblick – und zeigen dir, wie du Elternzeit in deinem Unternehmen richtig gut umsetzt.
Das Wichtigste im Überblick:
- wir fassen die wichtigsten Punkte zu Mutterschutz und Elternzeit für dich zusammen
- Elternzeit ist arbeitsrechtlich gesehen ein „ruhendes Arbeitsverhältnis“ – wir erklären dir, was das bedeutet
- Was ist während der Elternzeit erlaubt? Wir beantworten häufige Fragen und zeigen zudem auf, wie du Regelungen vorteilhaft für deine Mitarbeitenden nutzen kannst
- Wir zeigen dir damit, dass Elternzeit eine Chance zur verbesserten Mitarbeiterbindung darstellt
Inhalt:
Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit erklärt
Sowohl zum Mutterschutz als auch zur Elternzeit gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen. Damit du nicht den Überblick verlierst, fassen wir dir hier die wichtigsten zusammen.
Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Er umfasst unter anderem
✅ den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
✅ einen besonderen Kündigungsschutz
✅ ein Beschäftigungsverbot in der Zeit vor und nach der Geburt
✅ die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots
Für die Berechnung des Mutterschutzes ist der Geburtstermin entscheidend – der Mutterschutz gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen danach, also insgesamt 14 Wochen. Wenn aus ärztlicher Sicht kein Problem besteht, dürfen deine Arbeitnehmerinnen vor der Entbindung weiterarbeiten, wenn sie das möchten – nach der Entbindung darfst du sie auch dann nicht beschäftigen. Hier gilt ein vollständiges Verbot.
Kommen wir jetzt zur Elternzeit. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben – nicht nur für Mütter, sondern für alle, die ein Kind selbst betreuen. Sie muss von den Mitarbeitenden spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden – seit dem 1.5.2025 ist das auch per E-Mail möglich.
Unser Tipp: Mitarbeitende sollten von vornherein wissen, bei wem genau sie die Elternzeit anmelden müssen – auch das gehört zu sichtbarer Familienfreundlichkeit. Mehr dazu findest du im verlinkten Blogartikel von uns!
Pro Kind stehen den Mitarbeitenden 3 Jahre Elternzeit zu. Beginnen kann sie erst nach der Geburt des Kindes. Der Mutterschutz fällt für Mütter mit in die Elternzeit – Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre. Sie muss allerdings nicht direkt nach der Geburt beginnen – Eltern können Beginn und Ende frei wählen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes sind jedoch maximal 24 Monate Elternzeit möglich – bis zum 8. Geburtstag. Da endet das Recht auf Elternzeit.
Auch dazu ein Tipp von uns: Besprich mit jedem deiner Mitarbeitenden individuell alle Möglichkeiten. Frage dabei konkret nach ihren Wünschen und wie du sie unterstützen kannst. Unterstützung für dich bei solchen Gesprächen gehört auch zu unserem heyParents-Tool – hier erfährst du mehr!
Ruhendes Arbeitsverhältnis – was heißt das eigentlich?
Wenn deine Mitarbeitenden in Elternzeit gehen, bedeutet das: Das Arbeitsverhältnis „ruht“. Die gegenseitigen Hauptpflichten (also Arbeiten gegen Bezahlung) werden pausiert. Aber:
✅ Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen.
✅ Die Elternzeit zählt zur Betriebszugehörigkeit.
✅ Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt erhalten (darüber hinausgehender Urlaub kann anteilig gekürzt werden).
✅ Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz – eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wichtig zu wissen: Auch wenn keine Arbeitspflicht besteht, bleiben sogenannte Nebenpflichten bestehen – z. B. Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbote.
Was ist während der Elternzeit erlaubt – und wie kannst du unterstützen?
Elternzeit bedeutet nicht Stillstand. Viele Eltern möchten sich weiterbilden, Neues ausprobieren oder sogar ein paar Stunden pro Woche arbeiten. Das ist erlaubt – und kann auch für dich als Arbeitgeber ein Gewinn sein. Hier ein paar Möglichkeiten:
✅ Teilzeit während der Elternzeit (bis zu 32 Stunden/Woche)
Eltern dürfen während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten – solange die Wochenarbeitszeit unter 32 Stunden liegt. Du darfst das nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Unser Tipp: Unterstütze flexible Teilzeitmodelle – das zeigt Wertschätzung und schafft Bindung.
✅ Weiterbildung & Entwicklung
Ob Studium oder Fortbildung – manche Eltern nutzen diese Zeit zur persönlichen Entwicklung. Du kannst das aktiv fördern: mit Einladung zu (digitalen) Trainings oder indem du deinen Mitarbeitenden eine Weiterbildung ermöglichst. Wichtig: Bei Teilnahme an Weiterbildungen sind deine Mitarbeitenden über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
✅ Integration & Verbundenheit
Weihnachtsfeier? Team-Event? Mitarbeitende in Elternzeit dürfen teilnehmen – und sind auch dabei versichert. Kleine Gesten wie Einladungen zu solchen Events zeigen: Du denkst an sie – auch wenn sie gerade nicht im Büro sind.
✅ Ausland & Flexibilität
Ein längerer Aufenthalt im Ausland ist während der Elternzeit erlaubt. Falls Mitarbeitende dich darüber informieren, kannst du trotzdem im Austausch bleiben – z. B. für Rückkehrgespräche oder Updates via Video-Call.
Wie du die Elternzeit noch weiter unterstützend gestalten kannst, erfährst du in diesem Blogartikel von uns – und wie dir dabei unser heyParents-Tool hilft, erfährst du hier!
Was ist mit Sonderzahlungen während der Elternzeit?
Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld hängen vom Zweck ab: Wird die Leistung für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt? Dann besteht während der Elternzeit meist kein Anspruch. Ist sie eine Anerkennung der Betriebszugehörigkeit oder Treue? Dann kann auch in der Elternzeit ein anteiliger Anspruch bestehen.
Unser Tipp: Kommuniziere transparent, wie sich Sonderleistungen zusammensetzen – das sorgt für Klarheit auf beiden Seiten.
Fazit: Mutterschutz & Elternzeit ist eine Chance – auch für dein Unternehmen
Elternzeit bedeutet nicht Funkstille. Deine Mitarbeitenden bleiben Teil deines Teams – nur eben gerade in einer anderen Rolle. Ein wertschätzender, transparenter Umgang mit Elternzeit zeigt: Hier wird Vereinbarkeit nicht nur gepredigt, sondern gelebt. Und das zahlt sich aus – mit loyalen, motivierten Mitarbeitenden und einer starken Arbeitgebermarke. Zu diesem Thema haben wir auch einen Blogartikel für dich!
Wenn du mehr über Familienfreundlichkeit und ihre konkrete Umsetzung erfahren willst, lies gern unsere Whitepaper, abonniere unseren Newsletter oder schreib uns direkt eine Mail! Wir sind über info@heyparents.de zu erreichen.
Teile diesen Beitrag gern mit anderen:
Weitere Beiträge

Diversity unter Druck – Was US-Entwicklungen für deutsche Unternehmen bedeuten
In den USA zeichnet sich ein besorgniserregender Trend ab: Diversity gerät unter politischen Druck – mit möglichen Auswirkungen über die US-Grenzen hinaus.

Freelancer als Elternzeitvertretung: Eine flexible Lösung für Unternehmen
Anika Schmidt, Co-Gründerin von FreeMOM, erläutert wie Freelancer als Elternzeitvertretung eine flexible Lösung für Unternehmen sein können.

Elternzeit für Arbeitgeber: So nutzt ihr eure Chance für nachhaltiges Employer Branding
Hat Elternzeit für Arbeitgeber Vorteile? Ja – vor allem im Employer Branding. Unternehmen können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren.
oder schreib uns!