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Ruhendes Arbeitsverhältnis: Wie du deine Mitarbeitenden gut durch die Elternzeit begleitest

Elternzeit – das ist für viele Beschäftigte eine aufregende, herausfordernde und gleichzeitig wunderschöne Lebensphase. Für Unternehmen birgt sie aber nicht nur Herausforderungen, sondern auch echte Chancen: Für Vertrauen, langfristige Mitarbeiterbindung und eine moderne, familienfreundliche Unternehmenskultur.

Doch was ist als Arbeitgeber eigentlich erlaubt? Wie kannst du deine Mitarbeitenden in dieser Zeit unterstützen, ohne gegen arbeitsrechtliche Vorgaben zu verstoßen? Und wo gibt es Gestaltungsspielraum?

Wir geben dir einen klaren Überblick – und zeigen dir, wie du Elternzeit in deinem Unternehmen richtig gut umsetzt.

Ruhendes Arbeitsverhältnis – was heißt das eigentlich?

Wenn deine Mitarbeitenden in Elternzeit gehen, bedeutet das: Das Arbeitsverhältnis „ruht“. Die gegenseitigen Hauptpflichten (also Arbeiten gegen Bezahlung) werden pausiert. Aber:

✅ Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen.

✅ Die Elternzeit zählt zur Betriebszugehörigkeit.

✅ Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt erhalten (darüber hinausgehender Urlaub kann anteilig gekürzt werden).

✅ Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz – eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Wichtig zu wissen: Auch wenn keine Arbeitspflicht besteht, bleiben sogenannte Nebenpflichten bestehen – z. B. Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbote.

💡 Was ist erlaubt – und wie kannst du unterstützen?

Elternzeit bedeutet nicht Stillstand. Viele Eltern möchten sich weiterbilden, Neues ausprobieren oder sogar ein paar Stunden pro Woche arbeiten. Das ist erlaubt – und kann auch für dich als Arbeitgeber ein Gewinn sein. Hier ein paar Möglichkeiten:

✅ Teilzeit während der Elternzeit (bis zu 32 Stunden/Woche)
Eltern dürfen während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten – solange die Wochenarbeitszeit unter 32 Stunden liegt. Du darfst das nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Unser Tipp: Unterstütze flexible Teilzeitmodelle – das zeigt Wertschätzung und schafft Bindung.

✅ Weiterbildung & Entwicklung
Ob Studium oder Fortbildung – manche Eltern nutzen diese Zeit zur persönlichen Entwicklung. Du kannst das aktiv fördern: mit Einladung zu (digitalen) Trainings oder indem du deinen Mitarbeitenden eine Weiterbildung ermöglichst. Wichtig: Bei Teilnahme an Weiterbildungen sind deine Mitarbeitenden über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

✅ Integration & Verbundenheit
Weihnachtsfeier? Team-Event? Mitarbeitende in Elternzeit dürfen teilnehmen – und sind auch dabei versichert. Kleine Gesten wie Einladungen zu solchen Events zeigen: Du denkst an sie – auch wenn sie gerade nicht im Büro sind.

✅ Ausland & Flexibilität
Ein längerer Aufenthalt im Ausland ist während der Elternzeit erlaubt. Falls Mitarbeitende dich darüber informieren, kannst du trotzdem im Austausch bleiben – z. B. für Rückkehrgespräche oder Updates via Video-Call.

💰 Was ist mit Sonderzahlungen während der Elternzeit?

Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld hängen vom Zweck ab: Wird die Leistung für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt? Dann besteht während der Elternzeit meist kein Anspruch. Ist sie eine Anerkennung der Betriebszugehörigkeit oder Treue? Dann kann auch in der Elternzeit ein anteiliger Anspruch bestehen.

Unser Tipp: Kommuniziere transparent, wie sich Sonderleistungen zusammensetzen – das sorgt für Klarheit auf beiden Seiten.

Fazit: Elternzeit ist eine Chance – auch für dein Unternehmen

Elternzeit bedeutet nicht Funkstille. Deine Mitarbeitenden bleiben Teil deines Teams – nur eben gerade in einer anderen Rolle. Ein wertschätzender, transparenter Umgang mit Elternzeit zeigt: Hier wird Vereinbarkeit nicht nur gepredigt, sondern gelebt. Und das zahlt sich aus – mit loyalen, motivierten Mitarbeitenden und einem starken Arbeitgeberimage. Übrigens: heyParents hilft dir, all das übersichtlich zu managen – von Anträgen bis zu Erinnerungen an Wiedereinstiegsgespräche.

Hast du Fragen, wie das in deinem Unternehmen konkret laufen kann? Melde dich bei uns – wir helfen dir gerne!

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